Ein spezielles Merkmal des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil
Die rechtliche Erbfolge unterscheidet sich von Land zu Land. In bestimmten Regionen gibt es die gesetzliche Pflichtteilsvorschrift. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Lebenspartner und die direkten Abkömmlinge - leibliche und adoptierte Kinder, Enkelkinder – gesetzlich berechtigt sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil, sollten si